Transparenz
Leistungsumfang und Grenzen
Was Juno macht, was Juno nicht macht, und wer wofür verantwortlich ist.
Aptika ist ein Werkzeug, kein Dienstleister in Ihrer Sache
Aptika ist eine Software, die Sie auf Ihre eigenen Angelegenheiten anwenden. Die Logik dahinter ist im Voraus für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entwickelt – sie wird nicht für Ihren Einzelfall erstellt. Sie treffen die Entscheidungen, Juno bereitet sie vor.
Das ist derselbe Grund, aus dem Sie Ihre Steuererklärung mit einer Steuersoftware selbst erstellen dürfen: Sie handeln in eigener Sache. Wir erbringen keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 5 StBerG und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.
Nichts wird ohne Ihre Einzelbestätigung übermittelt
Vor jeder Übermittlung an eine Behörde legt Juno Ihnen vor, was übermittelt werden soll, woher jeder Betrag stammt und auf welcher Grundlage er eingeordnet wurde. Erst danach bestätigen Sie – einzeln, für diesen einen Vorgang.
Die Übermittlung erfolgt über Ihr eigenes Konto beim jeweiligen Portal, unter Ihren eigenen Zugangsdaten und in Ihrer eigenen Sitzung. Wir übermitteln nicht unter unserem Zertifikat und nicht in Ihrem Namen. Jede Bestätigung wird mit Zeitstempel und dem tatsächlich angezeigten Inhalt protokolliert; das Protokoll können Sie jederzeit einsehen und exportieren.
Es gibt keine Einstellung, die diese Bestätigung abschaltet.
Steuerliche und rechtliche Beurteilungen gehen an Ihren Steuerberater
Juno erledigt das Mechanische: sammeln, zuordnen, rechnen, belegen, archivieren. Wo eine Beurteilung nötig ist, fragt Juno nicht Sie nach der steuerlichen Antwort, sondern nach dem Sachverhalt – und leitet die Beurteilung an Ihren Steuerberater weiter.
Das betrifft insbesondere:
- Abschreibungen und die Abgrenzung geringwertiger Wirtschaftsgüter
- Häusliches Arbeitszimmer
- Privatanteile bei Kfz und Telekommunikation
- Bewirtungs- und Geschenkaufwendungen
- Reverse-Charge-Fälle nach § 13b UStG und grenzüberschreitende Umsätze
- Die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG noch greift
Ihr Steuerberater verantwortet und unterschreibt diese Beurteilungen. Aptika ist keine Steuerberatungsgesellschaft, keine Rechtsanwaltsgesellschaft und kein Ersatz für beide.
Sie sprechen mit einer KI
Juno ist ein KI-System. Auch wenn wir von „ihm“ sprechen und er sich wie ein Kollege verhält: Es ist kein Mensch, und es ist kein zugelassener Berufsträger. Diese Kennzeichnung erfolgt nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
KI-Systeme irren sich – nicht gelegentlich, sondern mit einer messbaren Rate, dauerhaft. Wir gehen damit so um, wie es ein sorgfältiger Mitarbeiter täte: Juno weist zu jeder Zahl die Herkunft aus, fragt bei Unklarheiten nach statt zu raten, und legt Ihnen jedes Ergebnis vor der Verwendung zur Freigabe vor. Wenn Juno etwas nicht sicher beurteilen kann, sagt er das – statt eine plausible Antwort zu erfinden.
Wo Ihre Daten liegen
Verarbeitung und Speicherung erfolgen in Rechenzentren in Deutschland bzw. der EU. Welche Dienstleister wir dabei einsetzen, welche Daten sie verarbeiten und auf welcher Grundlage, steht vollständig in der Datenschutzerklärung. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erhalten Sie unabhängig vom Tarif.
Wenn etwas schiefgeht
Wenn wir einen Fehler entdecken, der Sie betrifft, sagen wir Ihnen das von uns aus – wir warten nicht darauf, dass Sie ihn finden. Was im Einzelnen gilt, wer wofür haftet und in welchem Umfang, regeln unsere AGB.